FeuerlöscherGaragen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen.
Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar. Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²):
Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen! Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112
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